Bestattungsvorsorge für Brandenburg
Ein gutes Gefühl für die Zukunft
Nach einem Trauerfall betreuen wir Familien umfassend, damit sie Zeit und Ruhe für ihren persönlichen Abschied haben. Dennoch gibt es natürlich viele Entscheidungen zu treffen und Dinge zu regeln. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher für eine Bestattungsvorsorge. Das entlastet die Angehörigen und zugleich ist sichergestellt, dass die eigene Bestattung nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen verläuft. Gerne informieren wir Sie ausführlich über Möglichkeiten, Umfang, Kosten und Finanzierungsmodelle einer persönlichen Bestattungsvorsorge. Zur Vorbereitung nutzen Sie gerne schon einmal unser Online-Vorsorgeformular, mit dem Sie erste Ideen festhalten und direkt an uns senden können.
Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten und Rechten erhalten Sie auch in unserer ausführlichen Vorsorgemappe:
Bestattungsvorsorge – in jedem Alter sinnvoll
Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung verbraucht werden müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt allerdings auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern.
Gut zu wissen:
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren eine Vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.
Vorsorgefinanzierung
Gehen Sie auf Nummer sicher
Seit die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr auszahlen, sollte jeder darüber nachdenken, auch finanziell für die eigene Bestattung vorzusorgen. Hierzu eignet sich ein zweckgebundenes Treuhandkonto oder aber eine Sterbegeldversicherung, in die Sie jeweils einmalig oder in Raten mit fortlaufenden Beiträgen einzahlen können. Der Vorteil gegenüber „normalen“ Ersparnissen: Die zurückgelegte Summe wird zweckgebunden angelegt und darf, wie auch das gesetzliche Schonvermögen, nicht von Dritten angetastet werden, wenn Sie später einmal Sozialleistungen beantragen. Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten eines Treuhandkontos bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sowie der Sterbegeldversicherung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur (in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung) näher vor. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, welches Finanzierungsmodell für Sie das Beste ist.
Was kostet eine Bestattung?
Erfahren Sie, wie sich Bestattungskosten zusammensetzen und wer die Kosten für die Beerdigung übernehmen muss, wenn keine finanzielle Vorsorge getroffen wurde.
Letzter Wille
Das sind Ihre Rechte
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Vorsorgevollmacht an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Patientenverfügung an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.