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Bestattungs­vorsorge für Brandenburg

Ein gutes Gefühl für die Zukunft

Nach einem Trauerfall betreuen wir Familien umfassend, damit sie Zeit und Ruhe für ihren persönlichen Abschied haben. Dennoch gibt es natürlich viele Entscheidungen zu treffen und Dinge zu regeln. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher für eine Bestattungs­vorsorge. Das entlastet die Angehörigen und zugleich ist sichergestellt, dass die eigene Bestattung nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen verläuft. Gerne informieren wir Sie ausführlich über Möglich­keiten, Umfang, Kosten und Finanzierungs­modelle einer persön­lichen Bestattungs­vorsorge. Zur Vorbereitung nutzen Sie gerne schon einmal unser Online-Vorsorgeformular, mit dem Sie erste Ideen festhalten und direkt an uns senden können.

Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten und Rechten erhalten Sie auch in unserer ausführlichen Vorsorgemappe:

Bestattungsvorsorge – in jedem Alter sinnvoll

Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu verhindern, dass im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung verbraucht werden müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt allerdings auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge auseinander­setzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebens­situation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern.

Gut zu wissen:

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren eine Vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Detailaufnahme Blumen auf dem Friedhof
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Vorsorge­finanzierung

Gehen Sie auf Nummer sicher

Seit die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr auszahlen, sollte jeder darüber nachdenken, auch finanziell für die eigene Bestattung vorzusorgen. Hierzu eignet sich ein zweck­gebundenes Treuhand­konto oder aber eine Sterbe­geld­versicherung, in die Sie jeweils einmalig oder in Raten mit fort­laufenden Beiträgen einzahlen können. Der Vorteil gegenüber „normalen“ Ersparnissen: Die zurück­gelegte Summe wird zweck­gebunden angelegt und darf, wie auch das gesetzliche Schon­vermögen, nicht von Dritten angetastet werden, wenn Sie später einmal Sozial­leistungen beantragen. Gerne stellen wir Ihnen die Möglich­keiten eines Treuhand­kontos bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG sowie der Sterbe­geld­versicherung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur (in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung) näher vor. Gemeinsam mit Ihnen schauen wir, welches Finanzierungs­modell für Sie das Beste ist.

Was kostet eine Bestattung?

Erfahren Sie, wie sich Bestattungskosten zusammensetzen und wer die Kosten für die Beerdigung übernehmen muss, wenn keine finanzielle Vorsorge getroffen wurde.

Handschriftliches Verfassen eines Testaments
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Letzter Wille

Das sind Ihre Rechte

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglich­keiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schrift­lich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persön­liche Unter­schrift mit vollem Vor- und Nach­namen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständ­lich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihen­folge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nach­kommen des Erb­lassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Groß­eltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Vorsorgevollmacht an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Als besonderen Service bieten wir Ihnen hier einen Konfigurator für Ihre persönliche Patientenverfügung an. Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt.