Ein gutes Gefühl für die Zukunft
Der Tod eines Menschen tritt fast immer unerwartet ein. Formalitäten, Trauerfeier und Bestattung müssen dann zügig und entschlossen erledigt werden, was sich für die trauernden Angehörigen schnell zu einer großen Belastung ausweitet. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher für eine Bestattungsvorsorge, um die Angehörigen für den Ernstfall zu entlasten und sicher zu gehen, dass die eigene Bestattung nach den individuellen Wünschen und Vorstellungen verläuft. Wir informieren Sie gerne über Möglichkeiten, Umfang, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einer persönlichen Bestattungsvorsorge. Zur Vorbereitung eines unverbindlichen Gesprächs bitten wir Sie, unser nachfolgendes E-Mail-Formular auszufüllen und an uns abzusenden.
Informationsvideo
Weiterführende Links:
Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Den letzten Willen durchsetzen
Um sicherzustellen, dass Ihr letzte Wille auch umgesetzt wird, empfiehlt es sich, die dafür vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.